FAQ
Wann kann ich mich das nächste Mal für den Studiengang bewerben?
Die nächste Bewerbung ist an der HS Fulda, der FH Koblenz, der Hochschule RheinMain sowie der FH Potsdam zum Sommersemester 2011 möglich. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2011. An der FH Münster endet der Bewerbungsschluss für das kommende Sommersemester am 15.12.2010.
Die HS Fulda, Hochschule RheinMain, FH Potsdam und die FH Münster nehmen jeweils nur zum Sommersemester eines Jahres auf. Davon abweichend nimmt die HS München und die ASH Berlin jeweils nur zum Wintersemester auf. Die Bewerbungsfrist endet für Bewerbungen an der HS München jeweils am 15.06. eines Jahres
Die FH Koblenz nimmt sowohl zum Sommersemester wie auch zum Wintersemester auf. Bewerbungsschluss ist dabei für das Sommersemester jeweils der 15.01., für das Wintersemester der 15.7. eines Jahres.
Wie hoch sind die Kosten für das Studium?
Es fallen die Immatrikulationsgebühren an, die an den einzelnen Hochschulen unterschiedlich sind. Des Weiteren werden Entgelte für die Bereitstellung der Studienmaterialien und Online-Module erhoben (65 Euro je Modul). Darüber hinaus müssen Sie höhere Kosten für Telefon/Provider für Ihren Internetzugang einplanen. Nicht zu vergessen sind die ggf. entstehenden Fahrtkosten zu den Präsenzphasen Ihrer immatrikulierenden Hochschule.
Sie absolvieren im Regelfall 5 Online-Module pro Studienjahr, die Materialbereitstellungsgebühren werden semesterweise in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Bayern zusätzlich Studiengebühren in Höhe von 500,00 Euro (Bayern) und 375 EURO (Nordrhein-Westfalen) je Semester erhoben werden.
Woher bekomme ich die Unterlagen für die Immatrikulation?
Die Unterlagen erhalten Sie von der Hochschule, an der Sie sich immatrikulieren wollen (HS Fulda, FH Koblenz, HS München, FH Münster, Hochschule RheinMain oder FH Potsdam) oder hier.
Wie erfahre ich, ob ich die Zugangsbedingungen mit meiner Biografie bzw. momentanen beruflichen Tätigkeit erfülle?
Ob Sie für das Studium zugelassen werden können, entscheiden die zuständigen Stellen der jeweiligen Fachhochschule. Es wird ggf. eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Bitte beachten Sie dass Sie über mindestens 3 Jahre einschlägige berufliche Vorerfahrungen aus dem Bereich sozialer Arbeit verfügen müssen. Einschlägig bedeutet dabei ein professionelles Umfeld. (z.B. Arbeit als Erzieher/in, als Heilpädagog/in, als Heimerzieher/in, als pädagische Fachkraft in WfBM). Ehrenamtliche Tätigkeiten, sofern diese ebenfalls einschlägig sind, können (teilweise) anerkannt werden.
Ich habe kein Abitur/Fachabitur. Kann ich trotzdem studieren?
Grundsätzlich können berufstätige Erwachsene auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (sprich: Abitur/Fachabitur) studieren. Hierzu gibt es in jedem Bundesland eine andere Gesetzeslage/Voraussetzungen, die Sie hier im Einzelnen nachlesen können:
Bayern: Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR) und Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen
des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen
(Qualifikationsverordnung - QualV)
Brandenburg: § 8 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG)
Hessen: Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen
NRW: Gesetz über die Hochschulen des Landes NRW
Rheinland-Pfalz: Studieren ohne Hochschulzugangsberechtigung
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